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Köln, 15. Januar 2007 – Nach langem Ringen tritt nun das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Dieses enthält nicht nur die vieldiskutierte Freistellung der Deutschen Telekom AG von der Regulierung für neue Märkte, sondern vor allen Dingen weitreichende Neuerungen für Verbraucher und Anbieter von Servicerufnummern. IN-telegence begrüsst die Einführung von Preistransparenz beim Abschluss von Vertragsverhältnissen und der Nut-zung von Servicerufnummern als längst überfälligen Schritt, gesetzliche Sicherheit zu schaffen. Allerdings hat unter der umfassenden Regelung des Kundenschutzes die Anwenderfreundlichkeit und Übersichtlichkeit stark gelitten.
Das neue TKG schafft mit den neuen §§ 43a ff. und 66ff. TKG vertragsbezogene und rufnummernbezogene Preis-transparenz. Darüber hinaus werden erstmals die verschiedenen Dienstearten wie z.B. die Auskunftsdienste und Vorgaben über verpflichtende Preisangaben in der Werbung, kostenlose Preisansagen zu Beginn des Dienstes und Preishöhenvorgaben für die meisten Servicerufnummerngassen verbindlich im Gesetz festgeschrieben.
„Die gesetzliche Verankerung von einheitlichen Regelungen zur Preistransparenz für alle Dienste und aus allen Netzen war immer unsere Forderung“, so Dr. Silke Klaes, Regulierungsexpertin und Leiterin Recht und Öffentlich-keitsarbeit der IN-telegence. „Mit dem neuen TKG sind alle derzeit aktuellen Rufnummerngassen verbindlich gere-gelt worden. Leider wurde nicht ein zukunftsoffener und technologieneutraler Ansatz gewählt. Mit der Verankerung einzelner Rufnummerngassen wird auf ein hergebrachtes Konzept zurückgegriffen, das durch neue technische Entwicklungen bald überholt sein wird.“
Mit dem Übergang der herkömmlichen Telekommunikationswelt auf IP-Telefonie wird es möglich sein, Mehrwert-dienste unabhängig von Rufnummerngassen anzubieten. Daher hat die IN-telegence immer auf Generalklauseln als Grundgerüst für Preistransparenz gedrungen, die übersichtlich für Verbraucher und Anwender gesetzliche Klarheit geschaffen hätten. Ausdrücklich zu begrüßen sind die Vorschriften auch zur Preistransparenz bei Kurzwahldiensten und Abonnements im Mobilfunk, die Absicherung von Kombinationstarifen oder die Festlegung der Preisobergrenze auf drei Euro pro Minute bei Premium Diensten. Diese geben Rechtssicherheit für Verbraucher und Anbieter, die damit ihre innovativen Dienste auch weiterhin leistungsgerecht im Markt platzieren können. Insgesamt stellen das neue TKG für den Bereich des Kundenschutzes einen ausgewogenen Kompromiss dar, die Rechte der Verbraucher weiter stärkt.
Über IN-telegence: Die Kölner IN-telegence GmbH & Co. KG ist als bundesweiter Telekommunikationsnetzbetreiber spezialisiert auf die Einrichtung, den Betrieb und die Abrechnung von Servicerufnummern und branchenspezifischen Applikationen für Geschäftskunden. Das Unternehmen wurde im Jahr 1997 gegründet und beschäftigt an seinem Kölner Hauptsitz knapp einhundert Beschäftigte. Geführt wird die IN-telegence von den beiden Geschäftsführern Christian Plätke und Holger Jansen, die als Informatiker über langjährige Branchenkenntnis verfügen.
Pressekontakt: Dr. Silke Klaes IN-telegence GmbH & Co. KG Oskar-Jäger-Straße 125 50825 Köln Tel. 01801-155 199 00 E-Mail presse@in-telegence.net
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