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Nach einem zweiten Anlauf zur Änderung telekommunikations- rechtlicher Vorschriften in 2006 ist nun am 24.02.2007 das TKGÄndG in Kraft getreten. Allerdings treten die verbraucherschützenden Vorschriften (§§ 45l, 66a bis l) (=Art. 3 des TKGÄndG) erst am 01.09.2007 in Kraft – dies sind die Vorschriften zur Preistransparenz und Dienstegestaltung. Darin inbegriffen ist auch die Erhöhung der Preisobergrenze für zeitabhängig abgerechnete sog. Premium-Dienste auf 3 Euro/Minute.
Eine Übersicht über die im neuen TKG enthaltenen Vorschriften zur Preistransparenz haben wir für Sie zum Download hier bereit gestellt.
Mit Inkrafttreten des TKG ist die TKV außer Kraft gesetzt worden. Deren Regelungen wurden mit geringfügigen Änderungen in das TKG integriert. Bekannte Vorschriften z.B.:
§ 5 TKV (Abrechnungsgenauigkeit) -> jetzt § 45g TKG;
§ 13a TKV (Einschreiten bei unverlangter Werbung) -> jetzt § 45o TKG;
§ 16 TKV (Beanstandungen, inkl. technische Prüfung) -> jetzt § 45i TKG
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