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Am 01.03.2007 ist nun das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten, das damit das Teledienstegesetz (TDG) ablöst. Wesentliche Änderung hier ist, dass nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden wird. Allein die Teledienste (insb. Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Internet abgerufenen werden können) waren bisher im TDG geregelt, die Mediendienste dagegen im Mediendienste-Staatsvertrag. Mediendienste sind alle meinungsrelevanten Abrufdienste, z.B. redaktionell gestaltete Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen sowie Verteildienste. Diese beiden Bereiche werden nun als „Telemedien“ zusammengeführt. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien, z.B. Herkunftslandsprinzip und Verantwortlichkeitsregelungen, werden im TMG für alle Angebote einheitlich geregelt.
Der neue Rundfunk-Staatsvertrag (RStV) ist in der Fassung des 9. Änderungsstaatsvertrages in Kraft getreten. Auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurde neu gefasst.
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