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Das Next Generation Network (NGN) und freiwillige Selbstverpflichtungen – mehr Kundenschutz in der Telekommunikation von morgen.


Von Dr. Silke Klaes, Vorstandsmitglied Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwert-dienste (FST) e.V., Gastbeitrag für den FST im Rahmen von 10 Jahre teltarif.de.

Köln, Januar 2008 - Eigentlich liegen die gesetzlichen Grundlagen für sinnvollen Kundenschutz der kommenden Telekommunikationsgeneration bereits vor. Bleibt nunmehr, in der Praxis auf ihre Einhaltung zu achten und konsequente Maßnahmen zu ergreifen. Auch hierfür ist die Branche bereits heute gerüstet: Gerade selbstregulierende Maßnahmen, wie der FST-Verhaltenskodex, können in der Telekommunikation von morgen als Vorreiter eines technologieneutralen Verbraucherschutzes fungieren. Schließlich erfordert der Übergang von der hergebrachten Übertragungstechnik des PSTN zum NGN neben einer Regulierung dieses Bereichs auch eine Sicherstellung des gleichen Verbraucherschutzniveaus im TKG (Gesetz zur Änderung kommunikationsrechtlicher Vorschriften).

Die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) e.V. hat in ihrer über zehnjährigen Geschichte reichhaltige Erfahrungen mit ihrem am Markt etablierten Verhaltenskodex gesammelt, der Richtung weisend für das NGN weiter entwickelt wird. Die umfangreichen Änderungen des TKG in den letzten Jahren mit der Einführung der Verbraucherschutzvorschriften der §§ 43a ff. und 66a ff. TKG stellen auch die gesetzliche Grundlage für den Verbraucherschutz im NGN dar. Sie werden ergänzt und klargestellt durch Regelungen auf freiwilliger Basis im Verhaltenskodex des FST.

Schon heute ist das Thema Verbraucherschutz im NGN von zentraler Bedeutung. Dies zeigen bereits aufgetretene Missbrauchsfälle wie zum Beispiel die Sicherheit der Rufnummer und Anruferidentität, Abrechnung mittels IP-Adressen oder unverlangte Werbung (SpIT, Spam-over-Internet-Telephony). Ähnliche Missbrauchsfälle sind bereits vor Jahren im PSTN aufgetreten und drohen nun die Gefahren der neuen Technik des NGN über die Möglichkeiten, die das NGN bietet, zu stellen.

Zu unterscheiden ist für das NGN zwischen Voice-over-NGN als den Einsatz von IP-basierter Technik im Kernnetz (backbone), auf das die Netzbetreiber derzeit ihre Netze umstellen. Hierfür gilt das TKG aufgrund seiner Technologieneutralität bereits heute. Auf der anderen Seite soll mit Voice-over-Internet der Zugang des Endkunden zum IP-Netz beschrieben sein, für den geringere Anforderungen an Qualität und Service möglich sein sollen.

Um das Missbrauchspotential bei Identifizierung, Authentifizierung und Abrechnung gegenüber dem Teilnehmer einzugrenzen, sollten aus Gründen der Klarstellung für den Bereich des Voice-over-Internet explizite Maßnahmen seitens der Bundesnetzagentur oder des Gesetzgebers erfolgen, um die Anwendung der Verbraucher schützenden Vorschriften des TKG auch für die Inhalte von Voice-over-Internet sowie eine Abrechnung über dynamische IP-Adressen sicherzustellen. Freiwillige Standards runden das Bild in der Marktpraxis ab, haben sich über die Dauer der vergangenen zehn Jahre bewährt und werden auch die nächste Generation von Telekommunikationsdiensten begleiten.

Weitere Informationen unter: teltarif.de.

Über IN-telegence:
Die Kölner IN-telegence GmbH & Co. KG ist als bundesweiter Telekommunikationsnetzbetreiber spezialisiert auf die Einrichtung, den Betrieb und die Abrechnung von Servicerufnummern und branchenspezifischen Applikationen für Geschäftskunden. Das Unternehmen wurde im Jahr 1997 gegründet und beschäftigt an seinem Kölner Hauptsitz knapp einhundert Beschäftigte. Geführt wird die IN-telegence von den beiden Geschäftsführern Christian Plätke und Holger Jansen, die als Informatiker über langjährige Branchenkenntnis verfügen.

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Pressekontakt:
Dr. Silke Klaes
IN-telegence GmbH & Co. KG
Oskar-Jäger-Straße 125
50825 Köln
Tel.: 0800 26015-00
E-Mail: presse@in-telegence.net






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