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Änderungen des TKG mit Wirksamkeit ab dem 01. September 2007


1. 0180
Bewerbung
Ab 01.03.2010 müssen in der Werbung für (0)180-Service-Dienste insofern der Festnetzpreis (je Minute oder je Anruf) und der maximale Mobilfunkpreis pro Minute angegeben werden. Die Werbung für die einzelnen Rufnummerngassen kann hierbei beispielsweise wie folgt lauten:

(0)180-1: 0,039 Euro pro Minute aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“
(0)180-2: 0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“
(0)180-3: 0,09 Euro pro Minute aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“
(0)180-4: 0,20 Euro pro Anruf aus dem Festnetz, maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“
(0)180-5: 0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

Die Preisangabe kann weiterhin auch in Cent erfolgen. Bei der Verwendung von Abkürzungen sollte darauf geachtet, dass es sich um amtliche Abkürzungen (z.B. EUR, €) handelt.

2. 0137
Bewerbung
In der Werbung für 0137-Dienste muss nunmehr auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Anruf bzw. pro Minute aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Anruf bzw. pro Minute Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk.“

Preisansage
Bei 0137-Diensten muss eine Preisansage während des Dienstes erfolgen. Diese kann auch nach dem Dienst erfolgen und muss nicht für den Anrufer kostenlos sein. Eine gängige Formulierung hierfür wäre z.B. „Dieser Anruf kostete Sie xy€ aus dem deutschen Festnetz.“ Hier muss kein Hinweis auf die Preise aus den Mobilfunknetzen erfolgen.

3. 118xy
Bewerbung
In der Werbung für Auskunftsdienste muss nunmehr auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk.“

Preisansage
Bei Auskunftsdiensten muss eine kostenlose Preisansage vor Beginn des Dienstes geschaltet werden, wenn der Auskunftsdienst mehr als 2€/Min. kostet. Diese Preisansage führen die IN-telegence bzw. die Mobilfunknetzbetreiber durch.

Weitervermittlung
Vor einer Weitervermittlung auch zu Premium-Diensten muss immer eine Preisansage erfolgen, unabhängig davon wie hoch der Tarif des Dienstes ist, zu dem weitervermittelt wird! Diese Preisansage führt ebenfalls die IN-telegence für Sie durch.

4. 0900
Bewerbung
In der Werbung für 0900-Dienste muss nunmehr auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk.“

Preisansage
Vor Inanspruchnahme eines 0900-Dienstes muss dem Anrufer der Preis kostenlos angesagt werden. Für das Festnetz übernehmen wir dies für Sie. Für Ansagen aus den Mobilfunknetzen ändert sich ebenfalls nichts, hier übernehmen die Mobilfunknetzbetreiber dies für Sie.
Preisobergrenze bei 3€/Min.
Die Preisobergrenze für Anrufe zu 0900-Diensten wird zum 01.09.07 von 2 €/Min. auf 3 €/Min. erhöht. Neue Endkundentarife innerhalb dieser Obergrenzen können Sie selbstverständlich gerne für das Festnetz in unserem CustomerControl einstellen. Wie bislang auch gilt für Anrufe aus den Mobilfunknetzen die Einteilung in Tarifcluster. Hier war als höchstes Tarifcluster aus allen Mobilfunknetzen das Cluster 60 verfügbar. Ab dem 01.09.07 werden auch die Cluster 70 und 80 aus allen Mobilfunknetzen verfügbar sein. Bitte informieren Sie uns bis zum 01.08.07, ob Sie eine Änderung des Tarifclusters wünschen.
Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt die Tarifcluster, die Kombinationstarife aus Set-up-charge und Minutentarif beinhalteten, nicht mehr angeboten werden! Die Mobilfunknetzbetreiber stellen diese Cluster ein. Sofern Sie derartige Cluster beauftragt haben sollten, bitten wir Sie, bis zu diesem Zeitpunkt eine Umstellung des Tarifwunsches vorzunehmen, da diese Cluster dann nicht mehr erreichbar sind.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den oben genannten Formulierungen um Vorschläge handelt. Die konkrete sprachliche Formulierung ist jeweils dem Diensteanbieter überlassen.

5. Premium-SMS
Im Bereich Premium SMS ergeben sich folgende Änderungen:

a.) Dem Endkunden muss eine kostenlose Warn-SMS bei Erreichen von 20 Euro Umsatz und jedem Vielfachen dieses Betrages gesendet werden. Die Umsetzung und Abwicklung dieser Vorgabe erfolgt durch die IN-telegence.

b.) Bei Einmaldiensten mit einem Endkundentarif ab 2,00 Euro muss dem Endkunden vor jeder  Nutzung des Dienstes eine kostenlose Preisanzeige gesendet werden.

Bei T-Mobile sind momentan unsere Premium SMS Nummern mit einem Endkundentarif von 1,99 € zzgl. 0,12 € T-Mobile Transportanteil geschaltet. Bei der Addition der Beträge ergibt sich eine Summe von 2,11 €.

Damit liegt der Endkundenpreis über dem in Punkt b) genannten Betrag von 2,00 €, und es müsste so vor jeder Dienstenutzung eine kostenlose Preisanzeige an den Kunden versendet werden.

Um dieser Tarifangabeverpflichtung aus dem Weg zu gehen, werden wir ab dem 01.09.2007 Ihre Tarife auf die Preisstufe 1,99 € inkl. T-Mobile Transportleistung umstellen. Die aktuellen Preislisten lassen wir Ihnen, wenn Sie diese Dienste nutzen, umgehend zukommen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr IN-telegence Team

 






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