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Vorschriften schützen Verbraucher und bieten neue Chancen für seriöse Unternehmen
Köln, 18. Mai 2009 - Die IN-telegence GmbH & Co. KG begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten neuen Vorschriften zur Unterbindung unerlaubter Telefonwerbung. „Der Gesetzesentwurf beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucher und bietet auch den Unternehmen neue Chancen“, so Claudia Kalenberg, Leiterin Regulierung bei IN-telegence.
In Deutschland gelten bereits heute strenge Regeln zur Telefonwerbung. So ist Werbung mittels eines Telefonanrufs nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat (sog. Opt-In-Regelung). Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung sind damit schon heute verboten. Trotzdem ist es in der Vergangenheit nur unzureichend gelungen, unverlangte Werbeanrufe zu unterbinden. Hintergrund waren Schwierigkeiten bei der Identifizierung des Anrufers und bei der Feststellung des Vorliegens einer Einwilligung.
Künftig muss die Einwilligung des Verbrauchers deshalb vor dem Anruf und ausdrücklich erfolgt sein. Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, dem Angerufenen ihre Rufnummer bei Webeanrufen anzuzeigen. Die Verbraucher erhalten dadurch die Möglichkeit, den Anrufer eines Werbeanrufs unkompliziert anhand der angezeigten Rufnummer zu identifizieren. Anders als ursprünglich vorgesehen, können die Unternehmen allerdings nicht entscheiden, ob sie ihre eigene Rufnummer oder die des beauftragten Dienstleisters (z.B. Call Center) anzeigen. Gesetzlich verpflichtet zur Anzeige der Rufnummer ist der „Anrufende“, d.h. das Unternehmen, das den Anruf tatsächlich tätigt.
Die Vorschrift zwingt viele Unternehmen, ihre Geschäftsprozesse anzupassen. Bislang nämlich haben diese von der Möglichkeit der Rufnummernanzeige, die grundsätzlich schon immer bestand, kaum Gebrauch gemacht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind sie hierzu nun verpflichtet und müssen entscheiden, wer den Anruf tätigen und mit der Kampagne identifiziert werden soll. Ferner müssen sie zu erwartende Rückrufe intelligent in den Geschäftsprozess intergieren und individuell steuern.
„Wir erwarten, dass seriöse Unternehmen die Verpflichtung zur Rufnummernanzeige und die hiermit zwangsläufig verbundenen Rückrufe als neue Chance der Telefonwerbung nutzen werden, hätten uns aber gewünscht, dass der Gesetzgeber ihnen eine Übergangsfrist zur Implementierung der Rufnummernanzeige und zur Anpassung der Geschäftsprozesse eingeräumt hätte,“ so Kalenberg.
Über IN-telegence: Die Kölner IN-telegence GmbH & Co. KG ist als bundesweiter Telekommunikationsnetzbetreiber spezialisiert auf die Einrichtung, den Betrieb und die Abrechnung von Servicerufnummern und branchenspezifischen Applikationen für Geschäftskunden. Das Unternehmen wurde im Jahr 1997 gegründet und beschäftigt an seinem Kölner Hauptsitz knapp einhundert Beschäftigte. Geführt wird die IN-telegence von den beiden Geschäftsführern Christian Plätke und Holger Jansen, die als Informatiker über langjährige Branchenkenntnis verfügen.
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Pressekontakt: Claudia Kalenberg – IN-telegence GmbH & Co. KG Oskar-Jäger-Straße 125 – 50825 Köln Tel. 0800 26015 -00 – presse@in-telegence.net
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