Preisansagen und -angaben:
  • Tarifansagen sind bindend und in unseren Preisen enthalten

  • Vor Beginn der Kostenpflicht und bei jedem Tarifwechsel während eines Anrufs müssen entsprechende Tarifansagen abgespielt werden

  • Tarifangaben sind bei Bewerbung der Servicerufnummer in Medien zwingend nötig

  • Beworben wird nur der Tarif für Anrufe aus dem deutschen Festnetz 

  • „Zwangstrennung“: Nach einer Verbindungszeit von 60 Minuten wird der Call netzseitig unterbrochen Vorraussetzung dafür ist, dass entsprechende Ansagen während des Calls abgespielt werden

Bewerbung in Printmedien und TV-Werbung:
  • Printwerbung: Die vorgeschriebene Mindestschriftgröße der Tarifangabe bei der Bewerbung der Servicerufnummer beträgt 8 Punkt, bei Diensten mit der Zielgruppe Minderjähriger 10 Punkt

  • TV-Werbung: Die vorgeschriebene Mindestschriftgröße der Tarifangabe bei der Bewerbung der Servicerufnummer beträgt 20 Bildpunkte als Schriftgröße, Seitenabstand mindestens 50 Bildpunkt, Abstand vom oberen oder unteren Rand mindestens 40 Bildpunkte

Hinweis: Die Angaben können  im Verhaltenskodex des FST e.V., aktuell in der Fassung vom 11.01.2010, nachgelesen werden.

Fax:
  • Bei Datendiensten, wie z.B. Fax, sieht das TKG keine Preisansagepflicht vor

  • Tarifhinweis in der Werbung und auf der ersten Fax-Seite mit Preisangabe pro Minute und der Seitenanzahl

  • Ggf. Preisangabe pro Abruf