Preisansagen und -angaben:
Tarifansagen sind bindend und in unseren Preisen enthalten
Vor Beginn der Kostenpflicht und bei jedem Tarifwechsel während eines Anrufs müssen entsprechende Tarifansagen abgespielt werden
Tarifangaben sind bei Bewerbung der Servicerufnummer in Medien zwingend nötig
Beworben wird nur der Tarif für Anrufe aus dem deutschen Festnetz
„Zwangstrennung“: Nach einer Verbindungszeit von 60 Minuten wird der Call netzseitig unterbrochen Vorraussetzung dafür ist, dass entsprechende Ansagen während des Calls abgespielt werden
Bewerbung in Printmedien und TV-Werbung:
Printwerbung: Die vorgeschriebene Mindestschriftgröße der Tarifangabe bei der Bewerbung der Servicerufnummer beträgt 8 Punkt, bei Diensten mit der Zielgruppe Minderjähriger 10 Punkt
TV-Werbung: Die vorgeschriebene Mindestschriftgröße der Tarifangabe bei der Bewerbung der Servicerufnummer beträgt 20 Bildpunkte als Schriftgröße, Seitenabstand mindestens 50 Bildpunkt, Abstand vom oberen oder unteren Rand mindestens 40 Bildpunkte
Hinweis: Die Angaben können im Verhaltenskodex des FST e.V., aktuell in der Fassung vom 11.01.2010, nachgelesen werden.
Fax:
Bei Datendiensten, wie z.B. Fax, sieht das TKG keine Preisansagepflicht vor
Tarifhinweis in der Werbung und auf der ersten Fax-Seite mit Preisangabe pro Minute und der Seitenanzahl
Ggf. Preisangabe pro Abruf





